Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz und zum Elektronikgesetz

Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll.
Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von gebrauchten Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung können sie die Umwelt und Ihre Gesundheit schädigen.

Sie können gebrauchte Batterien / Akkus unentgeltlich bei uns, im Handel oder in kommunale Sammelstellen zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien / Akkus sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

batterigesetz

  1. „Cd" steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.

Elektronische und elektrische Altgeräte dürfen ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Entsorgen Sie diese über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen Ihrer Kommune.

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